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   BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20 (7 A 17.20)   

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BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20 (7 A 17.20) (https://dejure.org/2020,37185)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2020 - 7 VR 7.20 (7 A 17.20) (https://dejure.org/2020,37185)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 (7 A 17.20) (https://dejure.org/2020,37185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • doev.de PDF

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Vorhaben des potentiellen Bedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verlautbaren des Aufstiegs eines Eisenbahnvorhabens des potenziellen Bedarfs in den vordringlichen Bedarf durch eine auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums dokumentierte und abrufbare Bekanntmachung; Ausführung und Beschreibung des Neubau der S-Bahnlinie S4 ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 575
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Als Grundstückseigentümer können sie geltend machen, durch den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar in ihren Rechten aus Art. 14 GG verletzt zu sein (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 19 sowie Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 6).

    Ist es - wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen - nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 - NVwZ-RR 2015, 250 Rn. 8 m.w.N. sowie vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 9).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach einer Wiederbepflanzung gerodeter Flächen vor dem Erreichen des ursprünglichen Zustands Neuanpflanzungen zunächst noch eine Anwachsphase durchlaufen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Er kann die Verletzung gerade ihn schützender Normen des materiellen und des Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung seiner geschützten Privatbelange rügen (etwa BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 92).

    Die Planfeststellungsbehörde verfügt dabei über ein planerisches Ermessen, in das sie unter anderem Gesichtspunkte einer zweckmäßigen Verfahrensgestaltung einbeziehen kann (zuletzt BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 64 zur Abschnittsbildung im Straßenrecht).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Der Aufstieg eines Eisenbahnvorhabens des potenziellen Bedarfs in den vordringlichen Bedarf kann durch eine auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums dokumentierte und abrufbare Bekanntmachung verlautbart werden (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

    Entgegen der von den Antragstellern vorgebrachten Zweifel, stellt die Bekanntgabe der "Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs" vom 5. November 2018 durch das Bundesverkehrsministerium eine hinreichende Verlautbarung der Aufnahme in den vordringlichen Bedarf dar (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Als Grundstückseigentümer können sie geltend machen, durch den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar in ihren Rechten aus Art. 14 GG verletzt zu sein (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 19 sowie Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem geklärt, dass eine Abschnittsbildung im Eisenbahnrecht - anders als im Recht des Baus von Fernstraßen - nicht voraussetzt, dass jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 S. 26 und vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Vielmehr nimmt er im Rahmen der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft eine vorübergehende Verschlechterung des ökologischen Zustands hin, weil es auf der Hand liegt, dass etwa ein ausgewachsener Baum erst Jahre später gleichwertig substituiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 149 m.w.N. [insoweit in BVerwGE 145, 40 nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem geklärt, dass eine Abschnittsbildung im Eisenbahnrecht - anders als im Recht des Baus von Fernstraßen - nicht voraussetzt, dass jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 S. 26 und vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20
    Ist es - wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen - nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 - NVwZ-RR 2015, 250 Rn. 8 m.w.N. sowie vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14

    Abwägung schutzwürdiger und privater Belange i.R.d. Änderung der Plangenehmigung

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 4.24
    Für eine Rückgängigmachung von Eingriffen in Natur und Landschaft kann nichts Anderes gelten (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 3.24
    Für eine Rückgängigmachung von Eingriffen in Natur und Landschaft kann nichts Anderes gelten (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20

    Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20

    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag auf Berichtigung der Kostenentscheidung in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird abgelehnt.

    Die Gegenvorstellung der Antragsteller gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - wird verworfen.

    Der Senat hat den Anspruch der Antragsteller auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 7.20 - nicht verletzt.

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Ausreichend ist vielmehr eine hinreichend verlautbarte Verwaltungsentscheidung, wie sie hier für den Knoten Hamburg mit der im November 2018 bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf erfolgt ist (vgl. BMVI, Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs, 5. November 2018, S. 30; Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, 6. November 2018, S. 1 f.; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Die ebenfalls beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 (BVerwG 7 VR 7.20 ) abgelehnt.

    Ausreichend ist vielmehr eine hinreichend verlautbarte Verwaltungsentscheidung, wie sie hier für den Knoten Hamburg mit der im November 2018 bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf erfolgt ist (vgl. BMVI, Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs, 5. November 2018, S. 30; Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, 6. November 2018, S. 1 f.; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 6).

  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 CS 24.410

    Stadionverbot gegen Mitglied der Ultraszene des FC Augsburg ist rechtmäßig

    e) Ohne dass es im konkreten Fall noch entscheidungserheblich darauf ankommt, weist der Senat zur Klarstellung auf folgendes hin: Soweit das Verwaltungsgericht bei der von ihm vorgenommenen Interessenabwägung unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 7 VR 7.20 - juris Rn 13 ff.) zulasten der Antragsgegnerin "die gesetzliche Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Hinblick auf das Regel-/Ausnahmeverhältnis von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehbarkeit" auch bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Maßnahmen (Betretungs- und Aufenthaltsverbote, Meldeauflage) "berücksichtigt" und aufgrund "der gesetzgeberischen Wertung" davon ausgeht, dass (gerade auch) bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens "im Zweifel die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen ist", misst es dieser Grundentscheidung nach Auffassung des Senats eine "überschießende" Bedeutung zu.
  • BVerwG, 16.09.2021 - 7 A 5.21

    Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg unzulässig

    Anders als im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist dies bei eisenbahnrechtlichen Planungen nicht erforderlich (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 S. 28, vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 12 und vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 14).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Ausreichend ist vielmehr eine hinreichend verlautbarte Verwaltungsentscheidung, wie sie hier für den Knoten Hamburg mit der im November 2018 bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf erfolgt ist (vgl. BMVI, Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs, 5. November 2018, S. 30; Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, 6. November 2018, S. 1 f.; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 16.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Ausreichend ist vielmehr eine hinreichend verlautbarte Verwaltungsentscheidung, wie sie hier für den Knoten Hamburg mit der im November 2018 bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf erfolgt ist (vgl. BMVI, Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs, 5. November 2018, S. 30; Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, 6. November 2018, S. 1 f.; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 6).
  • VG Augsburg, 01.03.2024 - Au 8 S 24.510

    Vorläufiger Rechtsschutz, Betretungs- und Aufenthaltsverbote sowie Meldeauflagen

    Insoweit ist zunächst die gesetzliche Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Hinblick auf das Regel-/Ausnahmeverhältnis von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehbarkeit - bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Betretungs- und Aufenthaltsverbote sowie Meldeauflagen - zu berücksichtigen (vgl. hierzu etwa BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 7 VR 7/20 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 8 AS 21.40031

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger;

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung;

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 8 AS 22.40002

    Erfolgloser Eilrechtsantrag gegen den Besitzeinweisungsbeschluss zur sofortigen

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